Vorsorge / Prävention

Gesundheits Check Up

Seit dem 01.04.2019 werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge zwei Varianten angeboten:

Check Up 18-34

Zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr kann über die gesetzliche Krankenkasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden, welche die Erhebnung der Krankengeschichte, die Überprüfung des Impfstatus, die körperliche Untersuchung, die Messung des Blutdrucks beinhaltet. Laboruntersuchungen sind nur bei erhöhtem Risiko notwendig.

Check Up 35

Ab dem 35. Lebensjahr wird alle 3 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung angeboten, welche die Erhebung der Krankengeschichte, die Überprüfung des Impfstatus, die körperliche Untersuchung, die Bestimmung der Blutfettwerte (Gesamtcholesterin, LDL-, HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Zuckerspiegels im Blut sowie eine Urinuntersuchung beinhaltet.

Hautkrebsscreening

Ab dem 35. Lebensjahr kann man alle 2 Jahre seine Haut auf Hautkrebsrisiko (weißer Hautkrebs, schwarzer Hautkrebs) untersuchen lassen. Hierfür wird vom Kopf bis Fuß in allen Bereichen die Haut sorgfältig inspiziert. Sollten auffällige Veränderungen erkennbar sein, erfolgt die weitere Diagnostik beim Hautarzt.

Darmkrebsvorsorge

Ab dem 50. Lebensjahr kann jährlich eine Stuhlprobe mittels eines immunologischen Tests auf ein Darmkrebsrisiko durchgeführt werden. Bei einem positiven Ergebnis sollte eine Dickdarmspiegelung (Koloskopie) zur weiteren Beurteilung beim Gastroenterologen erfolgen. Ab dem 55. Lebensjahr reicht eine Stuhluntersuchung alle 2 Jahre.

Alternativ haben Männer ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Dickdarmspiegelung (Koloskopie) alle 10 Jahre. Frauen können diese ab dem 55. Lebensjahr wahrnehmen.

Ultraschall der Bauchschlagader

Ab dem 65. Lebensjahr können Männer eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader (Aorta) in Anspruch nehmen, die zur Erkennung einer krankhaft erweiterten Bauchaorta (Aortenaneurysma) dient.